In privaten Gebäüden sind Üwrgbachuneskameras des Eigentümers (inkl. Aufzeichnung)auch in D idR kein Problem, auch an vielen öffentl. Plätzen gibt es welche (allerdings ohne Aufzeichnung, sie dürfen aber idR auf Aufforderung/bei wichtigem Grund aufzeichnen z.B. nach Autounfall. In U-Bahnstationen (da idR privat) und Tankstellen gibt es z.B. oft welche mit Aufzeichnung, Aufzeichnungen werden aber gelöscht, wenn nichts passiert ist.
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